Forschungszulage (FZulG)

Einfach & Schnell

Deutsche KMU & Grossunternehmen

Forschungs- und Entwicklungsprojekte

bis zu 1M Euro p.A.

Seit 2020 gibt es eine neue Förderung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, Dienstleistungen oder Verfahren führen: 

Das Forschungszulagengesetz, kurz FZulG.

Mit dieser Förderung hat grundsätzlich jedes Unternehmen in Deutschland Anspruch auf einen Steuervorteil für entstandene und entstehende Aufwendungen für FuE (R&D)

Pro Unternehmen kann das FZulG jährliche Steuervorteile von bis zu 1 Million Euro bringen!

Die Forschungszulage (FZulG) und die damit verbundenen Steuervorteile gelten grundsätzlich für fast alle FuE-Projekte, die einer (zu entwickelnden) Innovation zugrunde liegen.

Man kann z.B. konkret und im weitesten Sinne denken an die (Neu- und Weiter-) Entwicklung von 

Schnelle und Kompetente Beratung

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Von Anfang bis Realisierung

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